Ab 01.10.2021 gilt für den Besuch der regulären Wochen- und Sonntagsmessen folgende neue Regelung:
– Die Anmeldepflicht und die sich daraus ergebende Rückverfolgbarkeit entfallen.
– Die bisherige Sitzordnung mit den Abständen bleibt bestehen.
– Es besteht weiterhin Maskenpflicht (med. Maske oder FFP2), auch am Sitzplatz.
– Es kann mit Maske gesungen und das Gesangbuch (Gotteslob) verwendet werden.