Sakramente

Katholische Kirchengemeinde für Lützenkirchen und Quettingen
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Die sieben Sakramente der Kirche

Sakramente: Zeichen der Liebe Gottes

Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente. In ihnen begegnen die Gläubigen Jesus Christus. Er erfüllt ihnen sein Heil. Wir stellen Sie hier vor.

Sakramente sind sichtbare Zeichen einer unsichtbaren Wirklichkeit. In den einzelnen Sakramenten entfaltet sich das sakramentale Wesen der Kirche in die konkreten Situationen des menschlichen Lebens. Christus begegnet den Menschen und erfüllt ihnen sein Heil. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Eucharistie, Firmung, Ehe, Buße, Weihe und Krankensalbung. Hier werden Sie vorgestellt:

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Taufe

Erstes der Initiationssakramente, lat. initium (= Beginn), zusammen mit der Firmung und Eucharistie. Durch diese Sakramente wird eine Person in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Meistens werden Kinder in einem sehr frühen Lebensalter getauft (siehe Kindertaufe). Seit einiger Zeit bitten aber auch wieder mehr Erwachsene um das Sakrament der Taufe. Sie werden über einen längeren Zeitraum im Katechumenat auf die Eingliederung vorbereitet, die traditionell in der Osternacht stattfindet.

Durch die Taufe gelangt der Täufling zur Gemeinschaft mit dem auferstandenen Herrn. Das Übergießen mit bzw. Eintauchen in das Taufwasser ist Zeichen für das Sterben und die Auferstehung. Es erinnert zugleich an den Durchzug Israels durch das Rote Meer. Durch die Taufe wird der Täufling zu einem neuen Menschen, da er ein neues Leben mit Jesus Christus in der Kirche beginnt. Er wird darum als Neophyt (griech. = Neugeborener) bezeichnet. Als Symbol seiner Reinheit wird ihm ein weißes Gewand, die Albe, lat. albus (= weiß), angelegt.

Erwachsene Täuflinge empfangen direkt im Anschluss an die Taufe das Sakrament der Firmung und im gleichen Gottesdienst die Erstkommunion. Bei Kindern sind die übrigen Sakramente zeitlich von der Taufe getrennt und die Erstkommunion zwischen die Taufe und die Firmung geschoben worden. Der Ritus der Kindertaufe findet sich in einem eigenen Buch: Die Feier der Kindertaufe (2007). Die Taufe ist Teil der Liturgie der Osternacht.

Quellen: Albert Josef Urban / Marion Bexten: Kleines Wörterbuch des Gottesdienstes, Edition Areion 2012; erhältlich als E-Book (Kindle).

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

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Eucharistie

Griech. (= Danksagung), Sakrament des Leibes und Blutes Jesu Christi. Am Kreuz hat Jesus einmalig sein Leben für die Menschen hingegeben und ist am dritten Tage auferweckt worden. Zuvor hat er jedoch beim Letzten Abendmahl Brot und Wein als eucharistische Gaben eingesetzt und seine Jünger beauftragt, das Mahl immer wieder zu seinem Gedächtnis zu vollziehen. Jede Eucharistiefeier ist daher Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Jesu Christi in dem Sinne, dass die Kirche an diesem Opfer teilhat und Jesus in ihr wirklich gegenwärtig ist. Sie ist also keine bloße Erinnerung an ein einmaliges Ereignis. Wenn die katholische Kirche lehrt, dass Jesus Christus in den eucharistischen Gaben Brot und Wein wirklich gegenwärtig ist, dann geht sie einerseits davon aus, dass Brot und Wein im chemischen und physikalischen Sinne unverändert bleiben, andererseits glaubt sie aber, dass Jesus Christus als der erhöhte Herr durch die Wandlung ganz und gar diese Materie mit seinem Wesen ausfüllt. Diese Wandlung im Eucharistischen Hochgebet vollzieht sich durch das Wort des Priesters; der eigentliche Ausführende aber ist der Heilige Geist, um dessen Wirken gebetet wird: „Sende deinen Geist auf diese Gaben herab, damit sie uns werden Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus.“

Durch die Kommunion haben die Gottesdienstteilnehmer Anteil an Jesus Christus, genauer an seinem Tod und seiner Auferstehung, sie werden aber auch als Kirche untereinander verbunden. Dies symbolisieren die Gaben: Das Brot besteht aus vielen Weizenkörnen und der Wein aus vielen Trauben, die jeweils zu einer neuen Materie verbunden werden. Die Gemeinschaft in Christus kommt im Ritus des Brotbrechens und im Essen von dem einen Brot zum Ausdruck; die früheren Christen nannten darum die ganze Feier „Brotbrechen“.

Nach katholischer Lehre ist Christus solange in den konsekrierten (geweihten) Gaben präsent, solange diese als solche existieren. Darum wird auch den aufbewahrten Hostien höchste Ehrfurcht entgegengebracht. Sie können Kranken und Sterbenden gereicht und zur Anbetung ausgesetzt werden. Die Eucharistiefeier besteht aus demWortgottesdienst und dem Eucharistieteil, letzterer kann nicht ohne Wortgottesdienst stattfinden.

Quellen: Albert Josef Urban / Marion Bexten: Kleines Wörterbuch des Gottesdienstes, Edition Areion 2012; erhältlich als E-Book (Kindle).

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Firmung

at. confirmatio (= Stärkung), neben der Taufe und der Eucharistie eines der drei so genannten Initiationssakramente, durch die ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Bei der Firmung empfängt der Firmkandidat durch Handauflegung und Salbung des Bischofs den Heiligen Geist und wird so als mündiges Mitglied mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten in die katholische Kirche aufgenommen.

Die Bedeutung des Heiligen Geistes für die Kirche zeigt sich im Pfingstereignis (Apg 2). In Apg 2,38 stellt Petrus die Beziehung zwischen der Taufe und dem Empfangen des Heiligen Geistes als deren Folge her. In den ersten Jahrhunderten fand die Firmung dementsprechend im unmittelbaren Anschluss an die Tauffeier in der Osternacht statt. Erst ab dem 4. Jahrhundert spendete auch der Priester das Sakrament der Taufe und infolgedessen kam es zu einer zeitlichen Trennung zwischen Firmung und Taufe. Während seit dem 13. Jh. ein Firmalter ab sieben Jahren vorgeschrieben wurde, werden Jugendliche heute in der Regel im Alter von ca. 12-16 Jahren nach einer Zeit der Vorbereitung gefirmt. Das höhere Firmalter wird mit der größeren Reife und dem besseren Verständnis der Heranwachsenden begründet. Dadurch wird jedoch die Beziehung zwischen den Initiationssakramenten (Sakramente der Aufnahme in die Kirche) Taufe und Firmung geschwächt, zumal Kinder die Erstkommunion im Grundschulalter also zwischen Taufe und Firmung empfangen.Eine Ausnahme zu dieser Trennung der Initiationssakramente bildet die Eingliederung Erwachsener in die Kirche. Hier werden in einem Gottesdienst, in der Regel in der Osternacht, zunächst die Taufe und dann die Firmung gespendet. In der anschließenden Eucharistiefeier empfängt der Neophyt die Erstkommunion.
Jeder Firmling hat einen Paten, der der Taufpate sein kann. Um den Zusammenhang zum Sakrament der Eucharistie darzustellen, findet die Firmung im Rahmen einer Messfeier statt. Der reguläre Spender der Firmung ist der Bischof, der aber auch Priester mit diesem Dienst beauftragen kann. Außerdem können sie bei einer sehr großen Anzahl von Firmlingen vom Bischof mit in den Dienst einbezogen werden. Des Weiteren darf ein Priester in Todesgefahr die Firmung spenden.

Der Ritus der Firmspendung nach dem Evangelium im Rahmen einer Messfeier hat folgenden Ablauf:

  • Erneuerung des Taufbekenntnisses
  • Einladung der Gemeinde zum Gebet und Gebet um den Heiligen Geis
  • Chrisamsalbung der Firmlinge: Die Firmlinge treten gemeinsam mit ihren Paten einzeln oder in kleinen Gruppen vor den Bischof. Dieser zeichnet jedem Firmling mit Chrisamöl ein Kreuz auf die Stirn und spricht: »N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.« Der Gefirmte antwortet: »Amen«. Der Bischof erwidert: »Der Friede sei mit dir.«
  • Auf die Firmspendung folgen die Fürbitten, an die der Eucharistieteil des Gottesdienstes anschließt.

Quellen: Albert Josef Urban / Marion Bexten: Kleines Wörterbuch des Gottesdienstes, Edition Areion 2012; erhältlich als E-Book (Kindle).

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Die Feier der Trauung (Ehe)

Im Gottesdienst wird das eigentliche Sakrament der Trauung nach der Homilie gespendet. Dazu werden die Brautleute vom Priester nach ihrer Bereitschaft gefragt. Er segnet die Ringe. Dann bezeugen Braut und Bräutigam durch den Vermählungsspruch oder das Ja-Wort, zu dem der Priester sie auffordert, ihren Ehewillen und stecken einander die Eheringe an. Anschließend reichen sie sich die Hände und der Priester bindet seine Stola darum. Darauf folgt der feierliche Brautsegen. Die Feier wird mit den Fürbitten fortgesetzt.

Bei einer gemischtkonfessionellen Eheschließung richtet sich der Ritus der Trauung nach der Kirche, in der sie stattfindet.

Quellen: Albert Josef Urban / Marion Bexten: Kleines Wörterbuch des Gottesdienstes, Edition Areion 2012; erhältlich als E-Book (Kindle).

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Beichte

Beichte ist der landläufige Ausdruck für das Bußsakrament, genauer des Bekenntnisses der Schuld gegenüber einem Priester im Rahmen des Bußsakramentes. Nach einer so genannten Gewissenserforschung bekennt der Schuldige seine Verfehlung gegen Gott und die Mitmenschen im Beichtgespräch einem Priester, der aufgrund seines Amtes mit der Vollmacht ausgestattet ist, ihn im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes von der Schuld loszusprechen (vgl. Joh 20,22-23). Der Priester ist strengstens zur Geheimhaltung des Gehörten verpflichtet.

Wesentlich für die Versöhnung mit Gott ist die Bereitschaft zur inneren Umkehr, also zum Überdenken und zur Änderung der Gesinnung. Ggf. kann der Priester dem Beichtenden Bußhandlungen auferlegen, die der Einübung in die neue Haltung dienen und begangenes Unrecht wieder bereinigen können. Der Katechismus sieht eine Beichte schwerer Sünden mindestens einmal jährlich und vor dem Empfang der hl. Kommunion vor. Kleinere Vergehen, so genannte lässliche Sünden, sollten jedoch auch in überschaubaren Zeitabständen, z.B. vor Hochfesten, gebeichtet werden, um tatsächlich mit Gott im Reinen zu sein, das heißt, sich ihm anvertrauen zu können, und auch um das eigene Gewissen zu schulen.

Seit dem Tridentinischen Konzil in der Mitte des 16. Jh. sind so genannte Beichtstühle üblich geworden, die dreiteilig und überdacht und mit einem Gitter versehen sind. In neuerer Zeit geht man aber zu Beichtzimmern über, die bessere Gesprächsmöglichkeiten bieten. Auch in diesen kann durch entsprechende Maßnahmen, z.B. einen Vorhang, Anonymität gewahrt werden.

Quellen: Albert Josef Urban / Marion Bexten: Kleines Wörterbuch des Gottesdienstes, Edition Areion 2012; erhältlich als E-Book (Kindle).

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Krankensalbung

Sakrament, bei dem ein Kranker mit geweihtem Öl gesalbt wird. In der Antike wurde Öl als Mittel eingesetzt, von dem man sich körperliche Stärkung versprach. Das Sakrament der Krankensalbung geht auf den Jakobusbrief zurück, in dem es heißt: „Die Ältesten … sollen Gebete über ihn (den Kranken) sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben“ (Jak 5, 14). Das Gebet und die Salbung waren auf die Genesung ausgerichtet. Seit dem frühen Mittelalter wurde die Krankensalbung vor allem als Bestandteil der Krankenbuße gesehen und möglichst kurz vor Eintreten des Todes gespendet. Im 12. Jh. erhielt sie daher die Bezeichnung „letzte Ölung“.

Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils hält dagegen fest, dass die Krankensalbung nicht nur das Sakrament derer ist, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden (SC 73). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde ein neuer Ritus der Krankensalbung entwickelt („Die Feier der Krankensakramente „, 2. deutschsprachige Auflage, 1994).

Das Sakrament der Krankensalbung kann im Falle einer schweren Erkrankung gespendet werden. Wenn der Krankheitsverlauf sich verschlechtert, kann es wiederholt werden. Auch kann im Zweifelsfall die Krankensalbung gespendet werden, wenn der Kranke sich nicht mehr im Besitz seiner geistigen Kräfte befindet. Das Sakrament der Krankensalbung wird von einem Priester gespendet. Dass sie ein Handeln der kirchlichen Gemeinschaft ist, kommt besser zum Ausdruck, wenn weitere Gläubige an der Feier teilnehmen.

Quellen: Gottesdienst, Zeitschrift der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreich und der Schweiz

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Weihe

Die Weihe ist eine religiöse Handlung, durch die Menschen oder Sachen dem Bereich des Weltlichen dauerhaft entzogen und dem Göttlichen gewidmet werden. Dem Geweihten wird durch verschiedene Riten, wie Handauflegung, Gebet etc., eine besondere Gnade zuteil. Beispiele für katholische Weihen sind die Diakonen- und Priesterweihe oder die Altar- und Glockenweihe. Weihen dürfen in der katholischen Kirche von Bischöfen und Priestern vorgenommen werden. In Anerkennung ihres göttlichen Charakters, sind geweihte Sachen ehrfürchtig zu gebrauchen.

Wie läuft der Ritus einer Weihe in der katholischen Kirche ab?
Die Weihe wird vorzugsweise an Sonn- oder Feiertagen unter Anwesenheit der Gläubigen im Rahmen einer Messfeier gespendet. Sie geschieht durch die schweigende Handauflegung des Bischofs und das anschließende Beten der vorgesehenen Texte. Je nach Weihestufe lauten diese: „Sende auf ihn herab, o Herr, den Heiligen Geist. Seine siebenfältige Gnade möge ihn stärken, seinen Dienst getreu zu erfüllen.“ (bei der Diakonenweihe); „Allmächtiger Vater, wir bitten dich: gib deinem Diener die Würde des Priestertums. Erneuere in ihm den Geist der Heiligkeit. Das Amt, das er aus deiner Hand, o Gott, empfängt, die Teilhabe am Priesterdienst, sei ihm Anteil für immer. So sei sein Leben für alle Vorbild und Richtschnur.“ (bei der Priesterweihe); „Gieße jetzt aus über deinen Diener, den du erwählt hast, die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Leitung. Ihn hast du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben, und er hat ihn den Aposteln verliehen. Sie haben deine Kirche an den einzelnen Orten gegründet als dein Heiligtum, zur Ehre und zum unaufhörlichen Lob deines Namens.“ (bei der Bischofsweihe).

Was sind die Besonderheiten des Weihe-Sakramentes in der katholischen Kirche?
Die Weihe gehört zu den sieben Sakramenten. Das Weihesakrament wird aufgeteilt in Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe. Gespendet werden darf es nur getauften und gefirmten Männern. Von den Weihekandidaten wird verlangt, dass sie „einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, das erforderliche Wissen besitzen, sich eines guten Rufes erfreuen, durch untadelige Sitten und bewährte Tugenden sowie andere physische und psychische Qualitäten … ausgezeichnet sind“ (c. 1029 CIC/1983).
Bischöfe dürfen nur mit Erlaubnis des Papstes, Priester und Diakone nur mit Erlaubnis des zuständigen Oberen, also des Diözesanbischofs oder Ordensoberen geweiht werden. Durch die Weihe wird die geweihte Person einer bestimmten Diözese oder einem Orden eingegliedert. Die einmal durch Handauflegung des Bischofs und Weihegebet gültig gespendete Weihe ist unwiderruflich und unwiederholbar. Sie verleiht dem Geweihten, der durch die Weihe zum geistlichen Dienst bestellt wird, den sog. „character indelebilis“, ein untilgbares Prägemal. Dieses unauslöschliche Mal verbindet den Geweihten ein Leben lang mit Gott.

Warum dürfen in der katholischen Kirche nur Männer das Weihe-Sakrament empfangen?
Die Weihe einer Frau ist nach katholischer Lehre nicht gültig. Weil es in der Vergangenheit wiederholt zu Fragen bezüglich der Priesterweihe von Frauen gekommen war, hat Papst Johannes Paul II. 1994 in seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ bekräftigt, dass der Kirche keinerlei Vollmacht zukommt, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Gründe werden u.a. darin gesehen, dass Jesus selbst nur Männer in den Kreis der Apostel berufen hat und die Apostel wiederum nur Männern die Hände aufgelegt haben.

Was ist der Unterschied zwischen Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe?
Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe bilden die drei verschiedenen Stufen des Weihesakramentes. Voraussetzung für den Empfang der Bischofsweihe ist die Priesterweihe, Voraussetzung für diese wiederum die Diakonenweihe. Während Bischofs- und Priesterweihe dem Geweihten Sendung und Bevollmächtigung, „in persona christi capitis“ („in der Person Christi des Hauptes“) zu handeln übertragen, verleiht die Diakonenweihe „die Kraft, dem Volk Gottes im Diakonat der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen“ (c. 1009 § 3 CIC/1983).

Quelle: Webseite: www.katholisch.de

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Quellen und weitere Informationen:

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