1. Es entfällt die Pflicht zur Anmeldung zum Gottesdienst
  2. Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Zeit der Messfeiern ist nicht mehr erforderlich, es wird aber empfohlen, beim Kommen und Gehen, sowie beim Empfang der Hl. Kommunion einen Mundschutz zu tragen.
  3. Gemeindegesang ist wieder zulässig, das Tragen einer Alltagsmaske wird dabei aber empfohlen.
  4. Die Gebetbücher (Gotteslob) dürfen wieder verwendet werden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei steigender Inzidenz kurzfristig die Bedingungen geändert werden können, bitte informieren Sie sich entsprechend in den einschlägigen Medien!